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Mit Sachverstand - Sicherheit durch professionelle Gutachten
Tel.: +49 2486 / 80 18 925 | Mobil: +49 171 / 26 72 290 | info@gutachter-rheinland-eifel.de

Ein unverschuldeten Unfall gehabt?
Wir helfen schnell und professionell.
Ihr möchtet über das Ausmaß, des an eurem Anspruchstellerfahrzeug entstandenen Schaden und des anstehenden Kostenaufwand informiert sein? Kein Problem.
Wir sind persönlich für euch da und begleiten euch während der gesamten Schadenabwicklung. Neutral, mit unserer langjährigen fachlichen Kompetenz ermitteln wir die Schadenshöhe und Schadenursache. Wir führen eine Beweissicherung und Dokumentation in form eines Haftpflichtgutachten durch. Zudem ermitteln wir die sogenannte "merkantile Wertminderungen" und den Wiederbeschaffungswert eures Fahrzeuges. Bei bedarf wird auch der Restwerteures Fahrzeuges ermittelt. Somit haben wir alle wichtigen Faktoren immer im Blick für eine professionell begleitete Schadenabwicklung. Mit unserem geschultem Fach- und Sachverstand und unserem technischen Know-How stehen wir euch gerne sofort zur Verfügung.
Noch am Unfallort
Der unverschuldet Unfall kommt leider im ungelegen. Aber kein Problem wir helfen euch in wenigen Schritten weiter. Aber vorab, was müsst Ihr beachten.
Am Unfallort:
Bewahrt Ruhe und handeln besonnen. Haltet euch an folgenden Ablauf:
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Die Warnblinkanlage einschalten.
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Die Warnweste, wenn möglichst noch im Auto anlegen.
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Vorsichtig aussteigen und dabei den fließenden Verkehr beachten.
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Stellen das Warndreieck in angemessener Entfernung auf (Landstraßen mindestens 100 Meter, Innenstadt mindestens 50 Meter und Autobahnen mindestens 200 Meter, ggf. auf einer Landstraße oder in der Stadt die andere Fahrbeinseite auch absichern falls nötig, 100 Meter sind 2 Leitpfosten) vor dem Unfallort. Bei unübersichtlichen Unfallstellen das Warndreieck vor der Kuppe, Kurve oder ähnliches aufstellen.
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Nicht zu lange auf der Fahrbahn verweilen, begebt euch an einen sicheren Ort (auf Landstraßen und Autobahnen z. B. hinter der Leitplanke)
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Fall jemand verletzt oder besteht der Verdacht – umgehend den Notruf (5W's, Wo ist das Ereignis? Wer ruft an? Was ist geschehen? Wie viele betroffene? Warten auf Rückfragen) absetzen. Generell ist es zu empfehlen, wenn keine Verletzten vorliegen, immer die Polizei zu informieren und hinzu zu ziehen. Diese erstellen eine Unfallmitteilung, mit allen wichtigen Daten (Ort, Personen, Fahrzeuge inkl. Kennzeichen, Kontaktdaten, Unfallskitze). Zudem, wenn möglich beurteilen die Polizisten die Lage vor Ort und legen den Unfallverursacher fest. Dies ist leichter für die spätere Schadenabwicklung.
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Kümmert euch, nach dem Notruf um die Verletzten. Nach Möglichkeit Ersthilfe leisten, ggf. holt euch Unterstützung von anderen Beteiligten oder Unbeteiligten.
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Bei Dunkelheit müssen die Fahrzeuge grundsätzlich beleuchtet sein. Empfehlenswert ist zusätzlich eine gelbe Rundumleuchte oder Blinkleuchte auf dem Fahrzeugdach
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Personalien und Versicherungsdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, Kennzeichen des Unfallgegenerfahrzeuges) der Unfallbeteiligten aufnehmen, falls keine Polizei vor Ort war.
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Nach einem Verkehrsunfall ist es empfehlenswert, kein Schuldanerkenntnis abzugeben oder zu unterschreiben.
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Falls Notwendig, Abschleppdienst (ADAC etc.) oder die Werkstatt eures Vertrauens informieren
Nach dem Unfall:
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Kontaktiert uns per WhatsApp (siehe Chatfunktion unten rechts am Bildschirmrand), oder Per Mail, siehe Kontakt in der Fußzeile oder ruft uns unter der +49 171 / 26 72 290 direkt an.
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In Absprache mit uns einen Termin vereinbaren.
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Wir besichtigen euer Fahrzeug egal ob bei euch zu Hause, in der Werkstatt eures Vertrauens, beim Abschleppdienst oder auf der Arbeit.
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Wir erstellen für euch schnell und professionell das Gutachten und dokumentieren den Schadenumfang beweissichernd und geben dies an alle Beteiligten weiter.
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Ihr bekommt nun den Schadenersatz oder könnt euer Fahrzeug instand setzen lassen.


Ihre Rechte im Überblick
Wir in Deutschland sind für den Anspruchsteller (Geschädigten) also euch, so gut aufgestellt, wie nirgendwo sonst. Gemäß § 249 BGB bekommt Ihr Ersatz aller Kosten, die im Zusammenhang mit der Schadenbehebung erforderlich sind ersetzt und es steht euch zu als Laien, eine Fachmann zu beauftragen für die Bereiche, welche Ihr nicht alleine bewältigen könnt. Hier eure Rechte im Überblick:
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Anspruch auf freie Wahl eines Gutachter
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Anspruch auf freie Wahl der Werkstatt
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Anspruch auf Unfallersatzfahrzeug (Leihwagen) oder Nutzungsausfallpauschale für Privatpersonen und für Firmen- / Geschäftskunden der Vorhaltekosten
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Anspruch auf die Wiederherstellung des Ursprungzustandes (Reparatur) oder Auszahlung der Schadenersatzansprüche (fiktive Abrechnung)
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Bei Integritätsinteresse am Fahrzeug, der Reparaturabsicht (Reparatur nach Gutachten) und der Absicht das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter zu fahren, kann 30% über den Totalschaden hinaus repariert werden
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Anspruch auf eine eventuell anfallende Wertminderung (merkantile Wertminderung)
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Anspruch auf einen Schadenregulierer (Rechtsanwalt)
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Anspruch auf eine Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes und bei erreichen der 50% Grenze der Schadenhöhe zum Wiederbeschaffungswertes, Anspruch auf eine Restwertermittlung
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Bei Totalschaden Ersatz des Fahrzeuges in gleicher Art und Güte
Telefon: +49 2486 / 80 18 925 | Mobil: +49 171 / 26 72 290 |
E-Mail: info@gutachter-rheinland-eifel.de

Eure Rechte im Haftpflichtschadenfall
Grundlegend gilt der Schadensersatzanspruch (§ 249 BGB). "Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre."
Ferner gilt auch, "Ist wegen einer Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der geschädigte Anspruchsteller statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen."
Dies bedeutet, ist der Unfall fremdverschuldet zahlt ihr nicht die Gutachterkosten, sondern der gegnerische Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers.
Zudem habt Ihr einen Anspruch auf freie Sachverständigenwahl, sowie freie Werkstattwahl. Sollte das Anspruchstellerfahrzeug beim Vertragshändler "Scheckheft gepflegt" sein, so habt Ihr auch Anspruch auf die Stundenverrechnungssätze des markengebundenen Vertragshändler, sei es zur Reparatur oder zur "fiktiven Abrechnung".
Bei einem, durch den Unfall geschuldetem "nicht Verkehrssicheren Zustand" des Anspruchstellerfahrzeuges besteht im Falle einer Reparatur, oder gar beim Totalschaden und der daraus resultierenden möglichen Neuanschaffung (eines vergleichbaren Fahrzeug in Art und Güte), ein Anspruch auf ein Unfallersatzfahrzeug (Leihwagen). Auch hierbei können wir unterstützen, sollte keine Werkstatt direkt involviert sein. Im Falle einer Reparatur besteht der Anspruch auf ein Unfallersatzfahrzeug für die Tage, welche im Gutachten für die Reparaturdauer ermittelt wurden.
Sollte kein Unfallersatzfahrzeug benötigt werden, besteht für den Privaten Endkunden, eine Nutzungsausfallpauschale, welche sich nach Klasse und Alter des Anspruchstellerfahrzeuges richtet. Bei einem Firmen- oder Geschäftskunden sieht dies etwas anders aus, hier gibt es die Vorhaltekosten pro Tag an dem das Fahrzeug bei einer Reparaturabsicht möglicher Weise nicht verkehrssicher ist oder sich gar in Reparatur befindet.
Ein weiterer wichtiger Anspruch ist, der Schadenregulierer. Dieser ist das Bindeglied zwischen dem Geschädigten und dem regulierenden gegnerischen Versicherer und übernimmt die komplette Kommunikation und sogt dafür, das die Ansprüche des Geschädigten entsprechend geltend gemacht werden. Erhaltet Ihr ein Schreiben oder eine Mail des regulierenden Versicherer leitet Ihr dies immer an den Schadenregulierer weiter. Dieser stimmt dann die weitere Vorgehensweise mit euch ab. Auch der Schadenregulierer gilt als Fachmann in seiner Sache und kann durch euch hinzugezogen werden und wird bei eindeutiger Schuldfrage durch den regulierende Versicherer bezahlt.
Somit entstehen euch bei der Abwicklung eurer Schadenersatzansprüche und den dafür notwendigen Maßnahmen, "bei eindeutiger Schuldfrage", keine Kosten.
Unser Vor-Ort-Service ist für euch ebenfalls kostenfrei. Ruft uns gerne direkt an oder meldet euch per per WhatsApp oder E-Mail.



Wir erstellen Gutachten für...
Wir erstellen Gutachten für euch professionell und zuverlässig.
Mit dem fachlichen Know-How und immer die Herstellervorgaben im Blick, werden die Kosten durch uns ermittelt und kalkuliert. Dies zusammen mit einer beweissichernden Fotodokumentation und allen benötigten Dokumenten (Auftrag, Vollmacht und Unfallmitteilung) oder den möglichen zusätzlichen Untersuchungen des Anspruchstellerfahrzeuges wie z.B. Auslesen der Fahrzeugdaten, Eingangsachs- & Karosserievermessung, Lackmessprotokoll, etc. fliesen alle mit in das Gutachten ein.
So stellen wir sicher das ein Gutachten gemäß Vorgaben erstellt wird, welche zur Schadenabwicklung benötigt wird.
Wir erstellen Gutachten für
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PKW
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Nutzfahrzeuge, Transporter u. LKW
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Caravan, Campervan und Wohnmobile
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Anhänger
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Fahrräder, aller Art
Bester Service von uns für euch, jeder Zeit
Ihr braucht einen Termin, möglichst zeitnah?
Ob hier über die Webseite, per WhatsApp Business oder telefonisch, wir finden einen passenden Termin für euch.
Egal ob bei euch zu Hause, in der Fachwerkstatt, beim Vertragshändler oder bei euch auf der Arbeit, wir bieten euch den best möglichen Service, um die Schadenabwicklung für euch so bequem und unkompliziert wie möglich zu halten.
Hierzu arbeiten wir mit unseren Partnern oder denen von euch gewählten Fachleuten immer Hand in Hand.
Stets zuverlässig und professionell an eurer Seite.
Jetzt gerne Kontaktieren und einen Termin vereinbaren.
Telefon: +49 2486 / 80 18 925 | Mobil: +49 171 / 26 72 290 | E-Mail: info@gutachter-rheinland-eifel.de

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